Gebühren

Die Gebühren werden von der Behörde für Bildung und Sport festgelegt. Für jeden zweistündigen Kurs zahlen Sie ab Februar 2011 unabhängig von der jeweiligen Dauer des Semesters als Semestergebühr den einheitlichen Satz von 114,00 Euro, für jeden vierstündigen Kurs entsprechend 228,00 Euro. Zahlung erfolgt per Überweisung auf dem von der Schule zur Verfügung gestellten Überweisungsträger.

Die Staatliche Fremdsprachenschule kann Rückzahlungsanträge nur dann befürworten, wenn eine weitere Teilnahme wegen nachweisbarer Krankheit, Verzug nach außerhalb oder anderen gleichwertigen, bei der Anmeldung nicht bekannten Gründen unmöglich ist.

Für Kurse, die nicht zustande kommen, wird die Gebühr binnen 4 Wochen nach Semesterbeginn gegen die Vorlage der Zahlungsquittung erstattet.
Gebührenerlasse

Gebührenerlasse und -ermäßigungen


Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende zahlen eine ermäßigte Gebühr von 57,00 Euro bzw. 114,00 Euro.

Für Arbeitslose und deren Lebenspartner ohne Einkommen sind unsere Kurse gebührenfrei.

Grundlage:


Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für die Bereiche der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung vom 7. Dezember 1993, zuletzt geändert: 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 453, 458).